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1 государственный нотариус
adj1) gener. amtlich bestellter Notar2) law. öffentlicher Notar (notary public), Amtsnotar (т.е. состоящий на госслужбе в нотариальной конторе)Универсальный русско-немецкий словарь > государственный нотариус
См. также в других словарях:
Notar — Ein junger Notar an seinem Schreibpult, um 1830 Der Notar (lateinisch notarius ‚Geschwindschreiber‘) ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der… … Deutsch Wikipedia
Notar — Notar: Zu lat. nota »Kennzeichen, Merkzeichen; schriftliche Anmerkung; Schriftstück« (vgl. ↑ Note) gehört das abgeleitete Adjektiv lat. notarius »zum ‹Schnell›schreiben gehörig«, das substantiviert »Schnellschreiber; Schreiber; Sekretär« bedeutet … Das Herkunftswörterbuch
öffentlicher Glaube — öffentlicher Glaube, der rechtliche Grundsatz, dass der Inhalt bestimmter öffentlicher Bücher oder Dokumente (insbesondere Grundbuch, auch Handelsregister, Güterrechtsregister, Erbschein) zugunsten der auf ihn vertrauenden Personen (guter… … Universal-Lexikon
Notar — Notār (lat.), bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Amt und Pflicht stehende Personen, welche Urkunden (Notariatsinstrumente) über Rechtsvorgänge mit öffentlicher Glaubwürdigkeit ausstellen. Notariāt, das Amt eines N. Notariéll, von einem N.… … Kleines Konversations-Lexikon
Notar — Notar, mit öffentlicher Autorität ausgerüstete Person, welche über das, was an Rechtsgeschäften vor ihr u. 2 Zeugen vorgeht, vollständigen Beweis gibt. Man pflegt daher solenne Verträge. Testamente u.s.w. unter ihrer Mitwirkung zu errichten, um… … Herders Conversations-Lexikon
Notar — Sm erw. fach. (10. Jh.), mhd. noder, notære, notarje, ahd. notāri Entlehnung. Ist entlehnt aus l. notārius Schreiber, Sekretär, Geschwindschreiber , einer Substantivierung von l. notārius zum Schreiben gehörig , zu l. notāre (notātum)… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
Notar — No|tar [no ta:ɐ̯], der; s, e, No|ta|rin [no ta:rɪn], die; , nen: Jurist, Juristin, der bzw. die Verträge, Urkunden o. Ä. beglaubigt: sie gingen wegen ihres Ehevertrags zum Notar. * * * No|tar 〈m. 1〉 ausgebildeter Jurist, der auch Unterschriften,… … Universal-Lexikon
Notar — No|tar der; s, e <aus mlat. notarius »öffentlicher Schreiber«, dies aus lat. notarius »(Schnell)schreiber, Sekretär«> staatlich vereidigter Volljurist, zu dessen Aufgabenkreis die Beglaubigung u. Beurkundung von Rechtsgeschäften gehört … Das große Fremdwörterbuch
Stadtschreiber (Kanzleivorsteher) — Als Stadtschreiber bezeichnete man den mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Leiter einer städtischen Kanzlei. Durch seine Bildung, Erfahrung und lange Dienstzeit konnte er auf die Stadtentwicklung oft einen bedeutenderen Einfluss ausüben als… … Deutsch Wikipedia
Korneuburg — Korneuburg … Deutsch Wikipedia
Fibonacci — Liber abbaci, MS Biblioteca Nazionale di Firenze, Codice Magliabechiano cs cI 2616, fol. 124r: Berechnung der „Kaninchenaufgabe“ mit Fibonacci Reihe Leonardo da Pisa, auch Fibonacci genannt (* um 1180? in Pisa; † nach 1241? in Pisa) war… … Deutsch Wikipedia